Der Magistrat der Stadt Wien ist die Verwaltungsbehörde der Stadt Wien und ist gleichzeitig die Landesregierung Wiens. Er ist zuständig für die Verwaltung der Stadt und die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen auf kommunaler Ebene.
Der Magistrat setzt sich aus dem Bürgermeister, den Stadträtinnen und Stadträten sowie den Magistratsabteilungen (MA) zusammen. Der Bürgermeister der Stadt Wien ist das Oberhaupt des Magistrats und wird von der Wiener Bevölkerung direkt gewählt. Die Stadträte sind für unterschiedliche Ressorts wie Wohnen, Bildung, Kultur, Verkehr, Soziales, Finanzen etc. zuständig. Die Magistratsabteilungen sind Behörden bzw. Organisationseinheiten, die spezifische Aufgabenbereiche wie Stadtplanung, Gesundheit, Soziales, Bildung, Umweltschutz etc. abdecken.
Der Magistrat der Stadt Wien arbeitet eng mit den Bezirksvorstehern und Bezirksämtern der 23 Wiener Gemeindebezirke zusammen. Die Bezirksvorsteher sind der lokale Vertreter des Magistrats auf Bezirksebene und sind für die Verwaltung und die Umsetzung von lokalen Maßnahmen und Projekten verantwortlich.
Der Magistrat der Stadt Wien hat einen großen Einfluss auf das tägliche Leben in Wien, da er unter anderem für die städtische Infrastruktur, die Stadterneuerung, die Verkehrsplanung, die Pflege von Grünanlagen, die Abfallentsorgung und viele weitere Aspekte des städtischen Lebens zuständig ist. Darüber hinaus ist der Magistrat auch für die Bereiche Kultur, Sport, Bildung und Soziales verantwortlich und fördert diese Bereiche aktiv.
Insgesamt hat der Magistrat der Stadt Wien etwa 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist somit einer der größten Arbeitgeber Wiens.
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